Norm
PVG §22 Abs2Schlagworte
Befangenheit; gesetzmäßige Zusammensetzung von PVO; BeschlussfassungRechtssatz
Ein Kollegialorgan ist unrichtig zusammengesetzt, wenn an seiner Sitzung ein Mitglied teilnimmt, das von der Abstimmung ausgeschlossen ist (PVAK 12.12.1985, A 27-PVAK/85). Somit war der DA durch die Anwesenheit des befangenen DA-Mitglieds D bei der Debatte und Beschlussfassung über den Besetzungsvorschlag zu einer Funktion, um die sich auch der DA-Schriftführer beworben hatte, bei der Behandlung dieses Besetzungsvorschlags unrichtig zusammengesetzt, wodurch seine Geschäftsführung insoweit mit Gesetzwidrigkeit belastet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A22.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.10.2021