RS Pvak 2021/7/15 B3-PVAB/21

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Veröffentlicht am 15.07.2021
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Norm

PVG §10 Abs4

Schlagworte

Beratung mit DL; Umsetzung des Beratungsverlangens; Frist für die Umsetzung; Niederschrift; Absehen des DL von der Beratung; COVID-19-Pandemie

Rechtssatz

Da der DL den beiden Beratungsverlangen des DA, die noch dazu inhaltlich klar und eindeutig umschrieben waren, innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entsprochen hatte, wurde § 10 Abs. 4 PVG, der den DL zwingend zur Beratung mit dem DA auf dessen Verlangen verpflichtet, in beiden Fällen objektiv von ihm verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:B3.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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