Norm
PVG §10 Abs4Schlagworte
Beratung mit DL; Umsetzung des Beratungsverlangens; Absehen des DL von der BeratungRechtssatz
Die Pflicht des DL zur Beratung besteht nach der Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB unverändert festhält, sogar bei unsubstanzierten Anträgen (PVAK 31.03.2003, A 42-PVAK/02), wobei sich die Beratung mit dem DA dann auf die Erörterung dieses Umstandes beschränken kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B3.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.10.2021