Norm
PVG §10 Abs4Schlagworte
Beratung mit DL; Umsetzung des Beratungsverlangens; Frist für die Umsetzung; NiederschriftRechtssatz
Nach § 10 Abs. 4 PVG hat sich die/der DL auf Verlangen des DA mit diesem über dessen Anträge, Anregungen und Vorschläge binnen 14 Tagen zu beraten, wobei das Beratungsergebnis von der/dem DL in Form einer Niederschrift festzuhalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B3.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
28.10.2021