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Baurecht - TirolNorm
VwGG §41 Abs1Rechtssatz
Ausführungen zur den im § 41 Abs 1 VwGG 1965 dem VwGH übertragenen Aufgaben, vor allem im Zusammenhang mit einer Anfrage an den Bfr zur Prüfung der Frage, ob die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht in einem von der Partei nicht geltend gemachten Beschwerdegrund begründet sein könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001625.X05Im RIS seit
28.10.2021Zuletzt aktualisiert am
29.10.2021