RS Vwgh 1970/9/9 1043/69

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Veröffentlicht am 09.09.1970
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Stempel- und Rechtsgebühren
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2190/52 E 22. Oktober 1954 VwSlg 1024 F/1954 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Bfr ist es nicht verwehrt, im Verfahren vor dem VwGH für die Beurteilung des Sachverhaltes, der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegt, neue rechtliche Gesichtspunkte vorzubringen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001043.X02

Im RIS seit

28.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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