Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.07.2021Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Projekts sind weder nicht beantragte allfällige zukünftige Projektänderungen noch konkrete in der Vergangenheit liegende Einzelereignisse bzw –veranstaltungen zu berücksichtigen.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbar; Einwendungen; Immissionen; subjektiv-öffentliches Recht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.821.002.2018Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021