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JagdR - BgldNorm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Bei der Fällung eines Ersatzbescheides ist die Behörde durch ein Erkenntnis des VwGH nur im Rahmen des seinerzeit angenommenen Sachverhaltes gebunden.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954002588.X02Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021