RS Vwgh 1956/3/1 2588/54

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Veröffentlicht am 01.03.1956
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Index

JagdR - Bgld
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
VwGG §63 Abs1

Rechtssatz

Bei der Fällung eines Ersatzbescheides ist die Behörde durch ein Erkenntnis des VwGH nur im Rahmen des seinerzeit angenommenen Sachverhaltes gebunden.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1954002588.X02

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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