Index
GewerbesteuerNorm
BAO §28Rechtssatz
Liegt eine selbständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht verbunden ist und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so ist es unbeachtlich, auf welche Art und Weise die Geschäftsverbindungen angeknüpft werden (hier: Mundpropaganda durch Gastarbeiter).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130125.X03Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021