RS Vwgh 1982/10/13 82/13/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1982
beobachten
merken

Index

Gewerbesteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28
EStG 1972 §23
GewStG §1 Abs1

Rechtssatz

Liegt eine selbständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht verbunden ist und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so ist es unbeachtlich, auf welche Art und Weise die Geschäftsverbindungen angeknüpft werden (hier: Mundpropaganda durch Gastarbeiter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130125.X03

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten