RS Vwgh 1982/10/13 82/13/0125

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Veröffentlicht am 13.10.1982
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Index

Gewerbesteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28
EStG 1972 §23
GewStG §1 Abs1

Rechtssatz

Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige wegen der Art und des Umfanges seines Unternehmens und der Begrenzung seiner Leistungsfähigkeit nur gegenüber einer bestimmten Gruppe von Interessenten tätig wird (hier: Einrichtung von Schlafplätzen für Gastarbeiter in einigen Räumen eines Hauses).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130125.X02

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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