Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation auf Grund Ablebens des Beschwerdeführers vor Erhebung der BeschwerdeRechtssatz
Die Legitimation zur Beschwerdeführung vor dem VfGH setzt die Rechts- bzw Parteifähigkeit des Beschwerdeführers voraus. Da die Parteifähigkeit mit dem Tod endet, konnte namens des Verstorbenen nicht mehr wirksam Beschwerde erhoben werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Rechte höchstpersönlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E2546.2021Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021