RS Vfgh 2021/9/27 E2546/2021

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Veröffentlicht am 27.09.2021
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §7 Abs2, §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation auf Grund Ablebens des Beschwerdeführers vor Erhebung der Beschwerde

Rechtssatz

Die Legitimation zur Beschwerdeführung vor dem VfGH setzt die Rechts- bzw Parteifähigkeit des Beschwerdeführers voraus. Da die Parteifähigkeit mit dem Tod endet, konnte namens des Verstorbenen nicht mehr wirksam Beschwerde erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • E2546/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.09.2021 E2546/2021

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Rechte höchstpersönliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E2546.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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