RS Vwgh 2021/8/6 Ra 2021/02/0121

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Veröffentlicht am 06.08.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGG §34 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/06/0137 B 23. Oktober 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Revision gilt dann, wenn ein Revisionswerber dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht fristgerecht nachkam, sondern vor Ablauf der Frist einen Verlängerungsantrag stellte, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG als zurückgezogen, wenn der Fristverlängerungsantrag mit Berichterverfügung abgewiesen wurde (vgl. VwGH 8.9.2014, Ra 2014/06/0019, mwN).

Schlagworte

Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020121.L01

Im RIS seit

21.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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