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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/06/0137 B 23. Oktober 2018 RS 2Stammrechtssatz
Eine Revision gilt dann, wenn ein Revisionswerber dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht fristgerecht nachkam, sondern vor Ablauf der Frist einen Verlängerungsantrag stellte, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG als zurückgezogen, wenn der Fristverlängerungsantrag mit Berichterverfügung abgewiesen wurde (vgl. VwGH 8.9.2014, Ra 2014/06/0019, mwN).
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020121.L01Im RIS seit
21.10.2021Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021