RS Vwgh 2021/9/17 Ra 2021/02/0175

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Veröffentlicht am 17.09.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §49 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §38
VwGVG 2014 §50 Abs1

Rechtssatz

Erlässt die belangte Behörde bei einem verspäteten Einspruch dennoch ein Straferkenntnis, hat das VwG nicht bloß mit Behebung des Straferkenntnisses vorzugehen, sondern einen solchen verspäteten Einspruch zurückzuweisen (vgl. VwGH 23.10.2020, Ra 2020/02/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020175.L07

Im RIS seit

21.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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