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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §49Rechtssatz
Im Verwaltungsstrafverfahren ist, wenn die Zurückweisung eines Einspruchs durch die belangte Behörde mit Beschwerde bekämpft wird, Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ausschließlich die Frage, ob die Zurückweisung des Einspruchs gegen die Strafverfügung rechtmäßig erfolgte (vgl. VwGH 24.10.2008, 2008/02/0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020175.L06Im RIS seit
21.10.2021Zuletzt aktualisiert am
16.11.2021