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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0085 E 27. Jänner 2021 RS 2Stammrechtssatz
Ein an eine unechte (atypische) stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß § 188 BAO kann die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit dem Zusatz "und Mitgesellschafter" enthalten. Die stille Gesellschaft ist auch dadurch bezeichnet, dass sie die Namen oder Bezeichnungen des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) und des (oder der) stillen Gesellschafter aufweist (vgl. VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137, VwSlg 8254 F/2007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150091.L05Im RIS seit
21.10.2021Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021