RS Vwgh 2021/9/22 Ra 2020/15/0091

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Veröffentlicht am 22.09.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188
BAO §191 Abs3

Rechtssatz

Die Verletzung des Grundsatzes der Einheitlichkeit bewirkt nicht bloß die Rechtswidrigkeit der Erledigung nach § 188 BAO, sondern deren Unwirksamkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150091.L07

Im RIS seit

21.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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