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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Antwort auf die Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Verdacht im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 1 StVO 1960 begründet hat, nämlich ob ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt worden ist, ist eine Beurteilung im Einzelfall, die vom jeweils festgestellten Sachverhalt abhängt und keine darüber hinausgehende Bedeutung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020202.L01Im RIS seit
21.10.2021Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021