RS Vwgh 2021/9/29 Ra 2021/02/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2021
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art133 Abs4
StVO 1960 §5 Abs2 Z1
StVO 1960 §99 Abs1 litb
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Antwort auf die Frage, ob ein konkretes Verhalten einen Verdacht im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 1 StVO 1960 begründet hat, nämlich ob ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt worden ist, ist eine Beurteilung im Einzelfall, die vom jeweils festgestellten Sachverhalt abhängt und keine darüber hinausgehende Bedeutung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020202.L01

Im RIS seit

21.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten