RS Vwgh 1981/3/4 0943/80

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Veröffentlicht am 04.03.1981
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §73 Abs2
BDG 1977 §65
BDG 1979 §105

Rechtssatz

Das Verlangen einer Partei nach § 73 Abs 2 AVG 1950 (§ 65 BDG 1977 bzw § 105 BDG 1979) stellt sich als Begehren auf Erledigung durch Kompetenzübergang dar. Zufolge eines aus Anlaß eines Einstellungsantrages im Disziplinarverfahren gestellten Devolutionsantrages gehen daher sämtliche der Disziplinarkommission kompetenzmäßig zustehenden Befugnisse auf die Disziplinaroberkommission als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über, die sich sohin auch nicht auf die Erledigung des Einstellungsantrages zu beschränken hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000943.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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