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SozialversicherungNorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Ein ärztliches Gutachten, das sich mit einer Feststellung begnügt, ohne den Befund und eine Begründung mitzuteilen, genügt nicht als Grundlage für einen Bescheid.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001473.X01Im RIS seit
18.10.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021