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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Bei Vorliegen eines Zustellmangels gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Dies ist bei einer elektronischen Zustellung jener Zeitpunkt, in dem der Empfänger durch Zugriff auf das elektronisch bereitgehaltene Dokument Kenntnis davon erlangt hat (vgl. VwGH 5.9.2018, Ro 2017/12/0010; 5.3.2020, Ra 2019/19/0386).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019070114.L01Im RIS seit
18.10.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021