RS Vwgh 2021/9/20 Ra 2021/14/0272

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2021
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §6

Rechtssatz

Der bloße Vorwurf, die Richterin habe Argumente geltend gemacht, die eine unbefangene Richterin so nicht geltend machen würde, stelle - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass dar, die Befangenheit der Richterin anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140272.L02

Im RIS seit

18.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten