Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7Rechtssatz
Der bloße Vorwurf, die Richterin habe Argumente geltend gemacht, die eine unbefangene Richterin so nicht geltend machen würde, stelle - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass dar, die Befangenheit der Richterin anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140272.L02Im RIS seit
18.10.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021