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Stempel- und RechtsgebührenNorm
BAO §23 Abs3Rechtssatz
Ein schriftlicher Vertrag, mit dem die nach dem PatentG vom Dienstgeber an den Erfinder für die Überlassung von Benützungsrechten zu leistende Vergütung neu, und zwar derart geregelt wird, daß er eine Leibrente erhält, unterliegt nicht der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 17 Abs 1 Z 4 GebG, wenn die Benützungsrechte bereits auf Grund einer früheren Vereinbarung auf den Dienstgeber übertragen worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975002081.X02Im RIS seit
15.10.2021Zuletzt aktualisiert am
15.10.2021