TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/3 W218 2189804-1

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Veröffentlicht am 03.09.2021
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Entscheidungsdatum

03.09.2021

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs4
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §28
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W218 2189804-1/39E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 18.08.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. TAURER über die Beschwerde von XXXX , StA. Afghanistan, bevollmächtigt vertreten durch JAROLIM Partner Rechtsanwälte GmbH, Volksgartenstraße 3, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien vom 13.02.2018, Zl. XXXX , wegen §§ 3, 8, 10, 57, 55 AsylG und §§ 46, 52, 55 FPG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18.08.2021, zu Recht:

A)

I. In Erledigung der Beschwerde gegen den Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.

II. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz 2005 wird XXXX bis zum 18.08.2022 eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt.

III. Die Spruchpunkte III.-VI. des angefochtenen Bescheides werden ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.

Schlagworte

befristete Aufenthaltsberechtigung Ersatzentscheidung gekürzte Ausfertigung subsidiärer Schutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W218.2189804.1.00

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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