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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1Beachte
Rechtssatz
Für eine Leistung iSd Umsatzsteuerrechts ist es erforderlich, dass einem identifizierbaren Verbraucher eine Dienstleistung erbracht oder ein Vorteil verschafft wird, der einen Kostenfaktor in der Tätigkeit eines anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben bilden könnte (vgl. VwGH 21.9.2016, Ra 2015/13/0050, Rn. 27; 27.2.2019, Ro 2018/15/0022, 0023, Rn. 48).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150011.J08Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021