Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §63 Abs1Beachte
Rechtssatz
Im nach einer Stattgebung der Revision (§ 63 Abs. 1 VwGG) fortgesetzten Verfahren sind das VwG und auch der VwGH an die überbundene Rechtsauffassung im Allgemeinen gebunden. Eine derartige Bindung besteht aber nicht, wenn nach der Entscheidung des VwGH eine abweichende Entscheidung des EuGH ergeht (vgl. - mit weiteren Nachweisen - VwGH 18.12.2019, Ro 2016/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150011.J01Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021