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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §5 Abs2Rechtssatz
Besteht kein Hinweis auf eine umfangreichere Arbeitspflicht (bzw. bei freier Zeiteinteilung auf eine umfangreichere tatsächliche Arbeitsleistung) bei einem vereinbarten früheren Beginn des Dienstverhältnisses im betreffenden Monat bzw. auf einen damit verbundenen höheren Entgeltanspruch, so ist es nicht zulässig, das erzielte Entgelt auf den gesamten Monat fiktiv hochzurechnen (vgl. VwGH 13.10.2020, Ro 2016/08/0005) oder der Berechnung eine bestimmte fiktive Arbeitszeit zugrunde zu legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021080079.L03Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
14.10.2021