RS Vwgh 2021/9/9 Ra 2021/08/0079

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Veröffentlicht am 09.09.2021
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §5 Abs2
ASVG §5 Abs3 Z1

Rechtssatz

Besteht kein Hinweis auf eine umfangreichere Arbeitspflicht (bzw. bei freier Zeiteinteilung auf eine umfangreichere tatsächliche Arbeitsleistung) bei einem vereinbarten früheren Beginn des Dienstverhältnisses im betreffenden Monat bzw. auf einen damit verbundenen höheren Entgeltanspruch, so ist es nicht zulässig, das erzielte Entgelt auf den gesamten Monat fiktiv hochzurechnen (vgl. VwGH 13.10.2020, Ro 2016/08/0005) oder der Berechnung eine bestimmte fiktive Arbeitszeit zugrunde zu legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021080079.L03

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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