RS Vwgh 2021/9/22 Ra 2021/08/0081

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Veröffentlicht am 22.09.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1
VwGG §61

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/15/0147 B 5. März 2020 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs betreffend die Abweisung einer beantragten Verfahrenshilfe sieht das Gesetz kein Rechtsmittel vor (vgl. etwa mit näherer Begründung VwGH 21.1.2019, Ro 2019/03/0001). Der Antrag des Verfahrenshilfewerbers, die durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgte Ablehnung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe aufzuheben, war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021080081.L01

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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