RS Lvwg 2021/7/26 LVwG-AV-1222/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.07.2021

Norm

ÄrzteG 1998 §104
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §37 Abs1
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §38
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §63 Abs4
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §63 Abs7

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs 7 Satzung WFF stellt nicht die Einantwortung, sondern das Ableben des WFF-Mitglieds das fristauslösende Ereignis dar.

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Hinterbliebenenunterstützung; Bestattungsbeihilfe; Antragstellung; Rechtzeitigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1222.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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