Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.07.2021Norm
ÄrzteG 1998 §104Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs 7 Satzung WFF stellt nicht die Einantwortung, sondern das Ableben des WFF-Mitglieds das fristauslösende Ereignis dar.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Hinterbliebenenunterstützung; Bestattungsbeihilfe; Antragstellung; Rechtzeitigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1222.001.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021