RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2021
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97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §137
BVergG 2018 §141 Abs2

Rechtssatz

Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020040007.J06

Im RIS seit

13.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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