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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §137Rechtssatz
Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020040007.J06Im RIS seit
13.10.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021