Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.09.2021Index
L10109 Stadtrecht WienNorm
GrünanlagenV Wr §1Rechtssatz
Ein Grundstreifen, der nicht versiegelt ist und daher durch Vegetation bewachsen wird, ist als Grünfläche zu werten. Eine Differenzierung zwischen einem gepflegten Bewuchs etwa durch einen Rasen und einem Bewuchs etwa durch Unkraut ist nicht zu treffen.
Schlagworte
Abstellfläche; Grünfläche; Flächenwidmung; Grünland – Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel; Benutzung von öffentlich zugänglichen Grünanlagen; Schutz der öffentlich zugänglichen Grünanlagen; Betretungs- und Fahrverbote; Parkverbot; Benützung von Grün- und Pflanzungsflächen auf für den Verkehr gewidmeten Flächen; öffentliche VerkehrsflächeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.031.077.8473.2021Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021