RS Vfgh 2021/10/6 E2893/2020

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Veröffentlicht am 06.10.2021
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Index

L6650 Flurverfassung

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Anlassfall
Tir FlVLG 1996 §36b Abs3, §36b Abs4
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "sowie mit dem Eintritt eines Unvereinbarkeitsgrundes nach Abs4" in §36b Abs3 und des §36b Abs4 erster Satz Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 idF LGBl 70/2014 mit E v 27.09.2021, G44/2021. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der Rechtslage für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E2893.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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