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L6650 FlurverfassungNorm
B-VG Art140 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "sowie mit dem Eintritt eines Unvereinbarkeitsgrundes nach Abs4" in §36b Abs3 und des §36b Abs4 erster Satz Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 idF LGBl 70/2014 mit E v 27.09.2021, G44/2021. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der Rechtslage für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E2893.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021