RS Vwgh 2021/8/24 Ra 2020/21/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.2021
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E02100000
E3L E05100000
E3L E19100000
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56
B-VG Art133 Abs4
EURallg
FrPolG 2005 §66 Abs1
NAG 2005 §51 Abs1
NAG 2005 §54 Abs5 Z1
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwRallg
32004L0038 Unionsbürger-RL Art13 Abs2 lita
32004L0038 Unionsbürger-RL Art7 Abs2
62014CJ0218 Singh VORAB

Rechtssatz

Die Ehefrau des Fremden hat Österreich verlassen und danach nicht mehr ihr Freizügigkeitsrecht ausgeübt. Damit erfüllte der Fremde als einem Drittstaat angehörender Ehegatte dieser Unionsbürgerin nicht mehr die Voraussetzungen für ein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat (Österreich) nach Art. 7 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) ( vgl. EuGH [Große Kammer] 16.7.2015, Singh u.a., C-218/14). Allerdings endet das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen nach Art. 7 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie mit dem Wegzug des Unionsbürgers nicht und kann auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie aufrechterhalten werden, wenn der Unionsbürger (erst) nach der Einleitung des Scheidungsverfahrens den Mitgliedstaat, in dem sich sein Ehegatte aufhält, verlässt, um sich in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat niederzulassen (vgl. EuGH [Große Kammer] 16.7.2015, Singh u.a., C-218/14). Somit wäre es für eine mögliche Berufung auf die Ehescheidung und den diesbezüglichen Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Freizügigkeitsrichtlinie bzw. des § 54 Abs. 5 Z 1 NAG 2005 für eine Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts des nunmehr geschiedenen drittstaatsangehörigen Fremden erforderlich gewesen, dass sich die mit ihm verheiratete Unionsbürgerin bis zum Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens nach Maßgabe von Art. 7 Abs. 1 der Freizügigkeitsrichtlinie in Österreich aufgehalten hätte (vgl. VwGH 15.3.2018, Ro 2018/21/0002).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62014CJ0218 Singh VORAB

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210076.L01

Im RIS seit

12.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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