RS Vwgh 2021/9/14 Ra 2021/06/0120

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Veröffentlicht am 14.09.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §28 Abs2
VwGG §41

Rechtssatz

Die Revision von Parteien, die mit subjektiven Rechten an dem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, hat nicht eine Erklärung über den Umfang der Anfechtung gemäß § 28 Abs. 2 VwGG, sondern gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG die Bezeichnung der Rechte, in denen der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Revisionspunkte), zu enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060120.L01

Im RIS seit

12.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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