RS Vfgh 2021/9/30 V178/2021

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Veröffentlicht am 30.09.2021
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Index

58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art139 Abs1 Z4
ElWOG 2010 §83
Intelligente Messgeräte-EinführungsV §1 Abs6
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Ablehnung eines Parteiantrags betreffend die Einführung intelligenter Messgeräte für den Stromverbrauch nach der Intelligente Messgeräte-EinführungsVO auf Grund der Möglichkeit, das Messgerät als Standardstromzähler zu verwenden

Rechtssatz

Der Antrag hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg: In der Opt-Out-Konfiguration gemäß §1 Abs6 IME-VO, BGBl II 138/2012 idF BGBl II 383/2017, in der ein (intelligentes) Messgerät nur die Funktion eines (digitalen) Standardstromzählers erfüllt, wird den berechtigten Interessen an einer Auslesung und Abgrenzung des jährlichen Stromverbrauchs im Hinblick auf die durch §1 DSG bzw Art8 EMRK geschützten (personenbezogenen) Daten in verhältnismäßiger Weise Rechnung getragen.

Entscheidungstexte

  • V178/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 30.09.2021 V178/2021

Schlagworte

Elektrizitätswesen, VfGH / Parteiantrag, Privat- und Familienleben, Datenschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:V178.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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