Index
Verwaltungsverfahren - VStGNorm
AVG §19 Abs3Rechtssatz
Die neuerliche Ladung eines Beschuldigten mittels Ladungsbescheid unter der Androhung von Zwangsmitteln nach Erlassung des mündlichen verkündeten Straferkenntnisses in der gleichen Strafsache, ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000507.X01Im RIS seit
11.10.2021Zuletzt aktualisiert am
11.10.2021