RS Vwgh 1979/5/18 0507/79

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Veröffentlicht am 18.05.1979
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3
VStG §41 Abs3

Rechtssatz

Die neuerliche Ladung eines Beschuldigten mittels Ladungsbescheid unter der Androhung von Zwangsmitteln nach Erlassung des mündlichen verkündeten Straferkenntnisses in der gleichen Strafsache, ist unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000507.X01

Im RIS seit

11.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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