RS OGH 2021/8/3 8ObS12/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.2021
beobachten
merken

Norm

IESG §3a Abs4

Rechtssatz

Sonderzahlungen und bestrittene Ansprüche, die nach Berichtstagsatzung, aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind im laufenden Insolvenzverfahren nur im Fall der Masseunzulänglichkeit im Sinne des § 3a Abs 4 IESG gesichert. Sind sie wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Verfahren nicht gesichert, führt auch eine spätere weitere Insolvenz des Schuldners nicht zu einer Sicherung im zweiten Insolvenzverfahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133752

Im RIS seit

07.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten