RS Lvwg 2021/8/22 LVwG-M-18/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.08.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
NAG 2005 §20
32016R0399 Schengener Grenzkodex Art14

Rechtssatz

§ 20 Abs 4 NAG sieht eine Beendigung des Aufenthaltstitels ex lege vor. Daher ist prinzipiell keine weitere Prüfung über die Gültigkeit des Aufenthaltstitels vorgesehen. Der Fremde hat jedoch die Möglichkeit bei berechtigtem Interesse einen Antrag auf Feststellung, dass der Aufenthaltstitel nicht erloschen ist, zu stellen.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Einreiseverweigerung; Aufenthaltstitel; Entziehung; Anhaltung; Durchsuchung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.18.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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