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EStGNorm
BAO §21Rechtssatz
Rechtspolitische Erwägungen, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben, sind für sich allein nicht entscheidend.
Schlagworte
Vorausbezahlte MietzinseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002755.X04Im RIS seit
06.10.2021Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021