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EStGNorm
ABGB §1090Rechtssatz
Ein Entgelt, das für die Herstellung einer Wohnung und deren Überlassung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren bezogen wird, gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn dem Zahler das Recht vorbehalten bleibt, gegen vorzeitige Aufgabe der Wohnung einen verhältnismäßigen Teil des bezahlten Betrages rückzufordern.
Schlagworte
Vorausbezahlte MietzinseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002755.X02Im RIS seit
06.10.2021Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021