RS Vwgh 1952/7/2 2755/51

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Veröffentlicht am 02.07.1952
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Index

EStG
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090
EStG 1939 §21 Abs1 Z1
EStG 1953 §21 Abs1 Z1

Rechtssatz

Ein Entgelt, das für die Herstellung einer Wohnung und deren Überlassung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren bezogen wird, gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn dem Zahler das Recht vorbehalten bleibt, gegen vorzeitige Aufgabe der Wohnung einen verhältnismäßigen Teil des bezahlten Betrages rückzufordern.

Schlagworte

Vorausbezahlte Mietzinse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951002755.X02

Im RIS seit

06.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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