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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs4Rechtssatz
Der Umstand, daß eine Gutsverwaltung der USIA eine als Deutsches Eigentum angesehene Liegenschaft verpachtet, begründet nicht die Nichtigkeit dieses Vertrages. Der Pachtvertrag erhält dadurch auch nicht einen unmöglichen Inhalt. Auch der Umstand, daß der Pächter, der dieselbe Liegenschaft seinerzeit von dem deutschen Eigentümer gepachtet hatte, von der USIA sozusagen gezwungen wurde, mit ihr einen neuen Pachtvertrag einzugehen, berührt die Gebührenschuld von diesem Vertrag solange nicht, als er nicht mit Erfolg angefochten worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954001182.X01Im RIS seit
06.10.2021Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021