TE Bvwg Erkenntnis 2021/7/15 W124 1422103-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.07.2021
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Entscheidungsdatum

15.07.2021

Norm

AsylG 2005 §10 Abs3
AsylG 2005 §55
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs3
FPG §52 Abs9
FPG §53 Abs1
FPG §53 Abs2
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3

Spruch


W124 1422103-2/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN über die Beschwerde von Herrn XXXX , geb. XXXX , StA. Nepal, vertreten durch Dellasega & Kapferer Rechtsanwälte in 6020 Innsbruck, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 55 AsylG 2005, § 10 Abs. 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl I. Nr. 87/2012 idgF, § 52 Abs. 9 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I. Nr. 100/2005 idgF, § 46 FPG, § 52 Abs. 9 FPG, § 55 Abs. 1 bis 3 FPG, § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. I Nr. 1/1930 idgF, nicht zulässig.



Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein nepalesischer Staatsbürger, reiste am XXXX unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. In der Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag brachte der BF im Wesentlichen vor, dass er XXXX mit seiner Familie wegen maoistischen Terrors, nachdem sein Bruder verschleppt worden sei, sein Heimatdorf XXXX verlassen habe. Während man seinen Vater gezwungen habe, seine Funktion als Dorfvorsteher niederzulegen, hätte der BF als Untergrundkämpfer ausgebildet werden sollen. Er sei daher XXXX nach Saudi-Arabien geflohen und XXXX wieder zurück nach Nepal gekommen, als sich die Lage ein wenig beruhigt habe. Er habe in Nepal ein Lebensmittelgeschäft eröffnet, zu dem jedoch eine Gruppe Terroristen immer wieder gekommen sei und Spenden verlangt habe, sodass er das Geschäft verkaufen habe müssen. Er sei daraufhin mit dem Geld nach Europa geflohen. Im Falle einer Rückkehr in seinen Heimatsstaat fürchte er, dass ihn die Gruppe Terroristen, vor denen er geflohen sei, umbringen würden.

3. Der BF wurde am XXXX vor dem Bundesasylamt (in der Folge: BAA) niederschriftlich einvernommen.

Dabei führte er aus, er sei am XXXX geboren, gehöre der Volksgruppe der Brahman und der Religionsgemeinschaft der Hindus an. Er sei seit etwa acht Jahren verheiratet und habe mit seiner Frau zwei Söhne und eine Tochter. Seine weitere Familie setze sich aus seinen Eltern sowie vier Brüdern und drei Schwestern zusammen. Der BF habe in Nepal zwölf Jahre die Schule besucht und danach ein eigenes Lebensmittelgeschäft geführt. Er habe ein eigenes Haus, neben dem seines Vaters, besessen und in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen gelebt.

Im Zuge der weiteren Einvernahme durch das BFA wurde vom BF im Wesentlichen ausgeführt:

[...]

Angaben zur Person und Lebensumständen:

Ich wurde am XXXX in Nepal geboren. Ich bin bei meinen Eltern in unserem eigenen Haus aufgewachsen. Mein Vater ist Priester und meine Mutter Hausfrau. Ich habe vier Brüder und drei Schwestern. Ich habe insgesamt 12 Jahre die Schule besucht, weil ich zwei Klassen wiederholen musste. Ich kann Nepali lesen und Schreiben. Ich habe nach der Schule ein eigenes Lebensmittegeschäft geführt. Vor ca. 8 Jahren (laut nepalischen Kalender am XXXX ) habe ich meine Frau geheiratet. Gemeinsam haben wir zwei Söhne und eine Tochter. Ich hatte ein eigenes Haus neben dem Haus meines Vaters. Ich hatte auch Grundstücke. Wir lebten unter sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen. Ich gehöre zur Volksgruppe der Brahman und bin Hindu.

Angaben zum Fluchtweg:

F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen?

A: Vor ca. sechs Monaten habe ich mich dazu entschlossen.

F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in Schärding gemacht haben, erinnern?

A: Ja ich kann mich daran erinnern.

F: Wie viel mussten Sie für die Schleppung bezahlen?

A: 11 000 Euro.

F: Woher hatten Sie dieses Geld?

A: Ich habe etwas verkauft und auch mein Vater hat mir geholfen.

F: Mit welchem Dokument sind Sie gereist?

A: Mit meinem eigenen unverfälschten Reisepass.

F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt?

A: Ja in Saudi Arabien habe ich einmal um Asyl angesucht.

F: Haben Sie zu Hause noch Personaldokumente?

A: Ja, Zeugnisse, Motorradführerschein, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde.

F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist?

A: Der Schlepper hat mir gesagt, dass er mich nach Belgien bringt. Er hat mich dann aber einfach hier aussteigen lassen.

F: Möchten Sie zum Fluchtweg noch etwas angeben, was Ihnen wichtig ist?

A: Nein.

Angaben zum Fluchtgrund:

F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)!

A: Meine Probleme haben in XXXX angefangen. Die Maoisten haben meinen Vater immer wieder bedroht, weil er ein aktives Mitglied in der Congress Partei war. Sie sagten, er soll die Partei verlassen und zu ihnen kommen. Sie haben von meinem Vater immer wieder Geld verlangt. Die Maoisten haben auch meine zwei Brüder mit Gewalt mitgenommen.

Dann sind wir vor 8 Jahren nach Nord XXXX gekommen. Was ich jetzt sage, habe ich bisher nicht gesagt. Ist das ein Problem?

Nach zwei Monaten bin ich nach Saudi Arabien gegangen. Dort bin ich 2 Jahre geblieben. Nach meiner Rückkehr in meine Heimat habe ich ein Lebensmittelgeschäft aufgemacht. Die Maoisten sind immer wieder zu uns gekommen und wollten Geld. Sie haben sich auch manchmal in unseren Orangengarten versteckt. Führende Mitarbeiter haben sich dort versteckt. Sie haben auch unsere Orangen gegessen. Ich war einmal im Dorf und dann haben sie mich gefragt wo unsere Kollegen sind. Ich dachte, dass es sich bei den Personen um Maoisten handelt. Aber es waren Polizisten. Ich habe gesagt, sie sind in unserem Garten. Dann gingen diese Personen in unseren Garten und haben drei von ihnen erschossen, zwei konnten flüchten. Bei uns tragen die Polizisten und die Maoisten keine Uniformen. Die zwei die entkommen sind haben dann gesagt, dass ich sie verraten habe. Deshalb sind sie hinter mir her und wollen mich umbringen. Wenn ich unten geblieben wäre, hätten sie mich und meine Familie umgebracht. Deswegen habe ich meine Heimat verlassen und bin hierhergekommen.

F: Wann war dieser Vorfall als Sie im Dorf waren?

A: Vor ca. vier Jahren. Mehr kann ich nicht sagen.

F: Schildern Sie konkret was sich im Dorf ereignet hat!

A: Es waren ca. 15 Personen in Zivil. Einer fragte mich wo ist mein Kollege XXXX . Er sagte, dass er ihn treffen muss. Ich habe nicht gewusst, dass es Polizisten sind. Ich dachte, dass es Maoisten sind. Deswegen habe ich diese Leute mitgenommen und ihnen gezeigt wo sie sind. Im gleichen Moment haben sie gefeuert und drei Leute waren tot.

F: War das XXXX ?

A: Ja. Es kann aber auch sein, dass es fünf Jahre her ist.

F: Wer ist XXXX ?

A: Er ist der Führer von den Maoisten in unserem Dorf.

F: Wieso sollte sich so ein Mann bei Ihnen im Garten aufhalten?

A: Diese Personen verstecken sich tagsüber irgendwo und am Abend gehen sie kämpfen.

F: Wie kamen die Polizisten überhaupt darauf, dass Sie wissen wo er ist?

A: Ich denke irgendwer wird es gesagt haben.

F: Wie ging es dann nach diesem Vorfall konkret weiter?

A: Ich wurde dann mit dem Umbringen bedroht. Deswegen bin ich von meinem Dorf weggelaufen.

Aufforderung: Sie werden aufgefordert konkrete und nachvollziehbare Angaben zu machen wann sich was ereignet hat!

A: Das ganze Dorf hat gewusst, dass das passiert ist. Ich bin am selben Tag weggelaufen. Dann kamen sie und haben meinen Vater geschlagen. Mein Vater hat gesagt, dass ich nicht mehr nach Hause kommen soll.

F: Wo waren Sie dann die letzten vier Jahre?

A: Manchmal war ich in XXXX und manchmal in Indien.

F: Hatten Sie in XXXX oder in Indien jemals Probleme?

A: In Indien gab es keine Probleme. In XXXX musste ich mich verstecken.

F: Wie weit ist XXXX von Ihrem Dorf entfernt?

A: 250 km.

F: Was meinen Sie mit verstecken?

A: Ich bin nicht in die Öffentlichkeit gegangen.

F: Wovon haben Sie die letzten Jahre gelebt?

A: Ich bin nie in mein Dorf und in mein Haus gegangen. Ich habe von meinen Ersparnissen gelebt.

F: Sie haben heute zu Beginn der Einvernahme gesagt, dass Sie dann bevor Sie ausgereist sind Ihre Frau und Ihre Kinder zu deren Eltern gebracht hätten. Nun sagen Sie, Sie waren nie mehr in Ihrem Dorf. Wo hat sich eigentlich überhaupt Ihre Frau die ganzen Jahre aufgehalten?

A: Sie hat bei meinem Vater gelebt.

F: Wie sah der Kontakt zwischen Ihnen und Ihrer Frau aus?

A: Sie ist einmal nach XXXX gekommen und ist dort ein Monat geblieben. Das war vor ca. einem Jahr.

Vorhalt: Ihre Angaben sind total unglaubwürdig. Sie haben gesagt, dass Sie einen Sohn mit drei Jahren und eine Tochter mit 8 Monaten hätten. Wie kann das dann sein, wenn Sie Ihre Frau nur einmal vor einem Jahr für ein Monat gesehen haben. Ihre Angaben sind total unglaubwürdig!

A: Ich habe sie oft geholt. Manchmal war sie bei den Schwiegereltern und ich bin zu ihnen gegangen.

F: Wie weit weg sind die Schwiegereltern?

A: Über 200km.

Vorhalt: Zudem haben Sie bei Ihren Lebensumständen nicht davon erzählt, dass Sie die letzten Jahre in Indien und XXXX gelebt hätten. Als letzte Adresse haben Sie Ihr Heimatdorf angegeben. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe die Adresse meines Hauses genannt.

Vorhalt: Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass Sie Polizisten von Maoisten nicht unterscheiden hätten können. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Polizisten einen derartigen Einsatz so unorganisiert durchgeführt hätten und Sie einfach auf der Straße treffen dann zur Plantage gehen und sofort drei Maoisten erschießen obwohl seit XXXX ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und den Maoisten besteht. Ihre Angaben sind total unglaubwürdig!

A: Es war drei Monate vorher, bevor es dieses Friedensabkommen gegeben hat.

Vorhalt: Ihre gesamten Angaben sind widersprüchlich und total unglaubwürdig. Zuerst behaupteten Sie, dass Sie XXXX aus Saudi Arabien zurückgekehrt wären. Dann sagen Sie der Vorfall wäre vor vier oder fünf Jahren gewesen. Dann behaupteten Sie jetzt es wäre vor dem Friedensabkommen gewesen. Das Friedensabkommen besteht seit November XXXX D.h. das wäre dann im September XXXX gewesen. Damals wären Sie jedoch in Saudi Arabien gewesen. Was sagen Sie zu Ihren Widersprüchen?

A: Vielleicht habe ich einen Fehler gemacht. Ich bin früher aus Saudi Arabien zurück.

Vorhalt: Zudem ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie dann überhaupt die Heimat verlassen haben, wenn Sie seit XXXX in der Heimat ohne Probleme leben haben können. Dass Sie sich ständig versteckt hätten, ist nicht nachvollziehbar. Sie haben in dieser Zeit sogar drei Kinder bekommen. Außerdem ist nicht davon auszugehen, dass Sie soviel Geld gehabt hätten um fünf Jahre ohne Arbeit leben zu können. Ihre Angaben sind total unplausibel.

A: Ich habe mich immer wieder mit meiner Frau getroffen. Ich habe in Saudi Arabien Geld verdient. Außerdem habe ich mein Grundstück verpachtet.

Vorhalt: Und dann bleiben Sie trotz dieser Gefahr fünf Jahre zu Hause, verbrauchen das gesamte Geld und müssen dann für die Ausreise wieder Geld von Ihrem Vater und einem Freund leihen. Wie erklären Sie das?

A: Ich habe vorher keinen Schlepper getroffen.

F: Wie haben Sie dann den Schlepper getroffen?

A: Mein Freund in XXXX hat das organisiert.

F: Wie lange haben sich diese Maoisten schon in Ihrem Garten versteckt?

A: Manchmal sind 100 manchmal nur zwei bis drei Leute gekommen. Sie verstecken sich in mehrere Gärten. Sie bleiben nur ein paar Tage tagsüber.

F: Aber dann wäre es für die Polizei ja ein Leichtes diese zu verhaften, wenn diese in den Obstplantagen sitzen.

A: Ja die Polizei versucht sie zu erwischen.

F: Wann und von wem wurden Sie mit dem Umbringen bedroht?

A: Jedes Mal wenn sie mich getroffen haben, haben sie mich bedroht.

F: Machen Sie konkrete Angaben!

A: Es war oft mehr kann ich nicht sagen.

F: Wollen Sie damit sagen, dass Sie nach dem Vorfall noch öfters von denen getroffen wurden?

A: Nach dem Vorfall haben sie mich oft getroffen und mich bedroht.

F: Wo haben diese Leute Sie getroffen?

A: Sie haben mit meinem Vater gesprochen und gesagt, dass sie mich umbringen.

F: Woher sollten diese Personen wissen, dass Sie die Polizisten zu den Gärten gebracht haben?

A: Zwei Leute die nicht erwischt wurden haben das gesehen.

F: Und diese Leute, die um Ihr Leben rennen mussten, hätten noch gesehen, dass Sie auch da stehen?

A: Ich bin mitgegangen, weil ich glaubte, dass es die Maoisten sind. Sie haben mich gesehen bevor die Polizei geschossen hat.

Vorhalt: Zudem stehen Ihre heutigen Angaben im krassen Widerspruch zu Ihren bisherigen Aussagen. Sie haben bei Ihrer Erstbefragung behauptet, dass unbekannten Terroristen von Ihnen immer Geld gefordert hätten. Da dies kein Ende genommen hätte, hätten Sie das Geschäft verkauft und wären ausgereist. Heute erzählen Sie etwas völlig anderes! Schon aufgrund dessen kann Ihrem Vorbringen kein Glauben geschenkt werden.

A: Die Maoisten sind Terroristen. Das Geschäft hat meine Frau geführt und später verkauft. Maoisten und normale Terroristen sind gekommen. Ich habe zwei Probleme, eines mit den Maoisten und eines mit den anderen Terroristen. Von den anderen Terroristen wurde uns auch immer wieder Geld weggenommen.

F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe?

A: Nein, ich habe alles erzählt. Ich habe keine weiteren Gründe mehr vorzubringen. Bitte helfen sie mir.

F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft?

A: Nein.

F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet?

A: Nein.

F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden?

A: Nein.

F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?

A: Nein.

F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten?

A: Sie werden mich umbringen.

F: Hätten Sie Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden im Falle Ihrer Rückkehr?

A: Es kann sein, weil die Maoisten jetzt auch an der Macht sind.

F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid?

A: Nein.

Belehrung: Ihnen werden die Feststellungen des Bundesasylamtes zur Lage in Nepal zur Einsichtnahme vorgelegt und diese werden Ihnen erläutert. Wenn Sie ein bestimmter Teil der Feststellungen besonders interessiert wird Ihnen dieser vom Dolmetscher zur Kenntnis gebracht. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Parteiengehörs dazu Ihre Stellungnahme abzugeben. Sie können aber auch auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichten oder Ihnen werden die Feststellungen ausgefolgt und Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb einer Frist von einer Woche eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Haben Sie die Belehrung verstanden?

A: Mich interessiert das nicht. Ich habe kein Interesse. Ich möchte keine Stellungnahme abgeben.

Angaben zum Privat- und Familienleben:

F: Wann sind Sie nach Österreich eingereist?

A: Im XXXX

F: Seit wann sind Sie in Österreich aufhältig?

A: Seit XXXX

F: Hatten Sie in Österreich jemals einen gültigen Aufenthaltstitel zur Begründung eines legalen Aufenthaltes?

A: Nein.

F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich?

A: Von der Grundversorgung.

F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus? Haben Sie in Österreich einen Deutschkurs besucht oder sind Sie Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation?

A: Ich sitze den ganzen Tag in meinem Zimmer. Ich habe erst einmal einen Deutschkurs besucht. Ich bin kein Mitglied eines Vereins.

F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen?

A: Nein.

F: Haben Sie irgendwelche nahen Bindungen zu Österreich?

A: Nein.

F: Haben Sie nahe Verwandte oder Familienangehörige in Österreich?

A: Nein.

F: Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Sie bereits aus Ihrem Heimatland her kennen, in Österreich?

A: Nein.

F: Sind Sie mit eventuellen amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes einverstanden?

A: Ja, damit bin ich einverstanden.

F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie zu Ihrem Asylverfahren sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint?

A: Ich habe das Problem und ich bitte sie, dass sie mir erlauben hier zu bleiben.

F: Wollen Sie vor der Rückübersetzung eine Pause?

A: Nein.

Erklärung: Ihnen wird die mit Ihnen aufgenommene Niederschrift vom Dolmetscher rückübersetzt. Sie können im Anschluss daran Korrekturen oder Ergänzungen machen oder Rückfragen stellen, wenn Ihnen etwas nicht klar und verständlich erscheint. Mit Ihrer Unterschrift bestätigten Sie, dass Ihre Angaben hier inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben wurden.

Sie werden an dieser Stelle zudem nochmals ausdrücklich auf die im Asylverfahren geltenden Bestimmungen (Merkblatt über Rechte und Pflichten von Asylwerbern) zur Zustellung von Schriftstücken aufmerksam gemacht. Sie werden weiters darüber informiert, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu Ihrem Verfahren erteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen des Parteienverkehrs (Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr) Akteneinsicht zu nehmen, sich schriftlich nach Ihrem Verfahren zu erkundigen oder über einen Vertreter Informationen einzuholen. Sie werden auf die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 und § 23 ZustellG hingewiesen und darauf, dass die Zustellung durch Hinterlegung bei der Behörde erfolgt, sollte Ihre Abgabestelle nicht bekannt sein (Anmerkung: Inhalt wird erklärt). Sie werden weiters darauf hingewiesen, dass Sie der Behörde, auch nachdem Sie Österreich verlassen haben, ihren Aufenthaltsort und Ihre Anschrift bekanntzugeben haben. Wenn Sie sich in Österreich aufhalten, genügt es, wen Sie Ihrer Meldepflicht nach dem MeldeG nachkommen. Bei einer Übersiedelung haben Sie sich binnen 3 Tagen beim Meldeamt umzumelden. Sollten Sie über keinen Wohnsitz verfügen, so werden Sie auf § 19a MeldeG hingewiesen und darauf, dass daran eine 14-tägige Meldeverpflichtung bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion nach § 15 Abs. 1 Z. 4 AsylG geknüpft ist. (Bei Obdachlosen: Information zur Meldeverpflichtung!) Ist Ihnen das verständlich?

A: Ja, das verstehe ich.

F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme?

A: Nein, ich hatte keine Probleme.

F: Haben Sie alles verstanden bzw. konnten Sie der Vernehmung ohne Probleme folgen?

A: Ja, ich habe alles verstanden und konnte der Vernehmung ohne Probleme folgen.

F: Haben Sie den Dolmetscher während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen können?

A: Ja, ich konnte den Dolmetscher sehr gut verstehen und habe alles verstanden.

F: Haben Sie alles verstanden was Sie gefragt wurden, sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her?

A: Ja.

F: Wollen Sie abschliessend noch etwas anführen?

A: Nein, ich habe nichts mehr zu sagen.

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.

[...]

4. Mit Bescheid des BAA vom XXXX , Zl. XXXX wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF. (Spruchpunkt I.), sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nepal gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt II.), abgewiesen. Mit Spruchpunkt III. wurde der BF gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nepal ausgewiesen.

5. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht am XXXX Beschwerde an den Asylgerichtshof.

6. Das BAA legte die Beschwerde sowie die bezughabenden Verwaltungsakten dem Asylgerichtshof am XXXX vor.

7. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofs vom XXXX , Zl. XXXX wurde die Beschwerde gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Z 1 und 10 Abs. 1 Z 2 AsylG als unbegründet abgewiesen.

8. Am XXXX wurde der BF von der Bezirkshauptmannschaft XXXX , Fremdenreferat, für die Ausstellung eines Heimreisezertifikates niederschriftlich einvernommen.

9. Am XXXX ging die Zuständigkeit des BAA auf das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) über. Mit Anfrage vom XXXX an die Botschaft des Königreiches Nepal in der Bundesrepublik Deutschland wurde um Bekanntgabe eines Zeithorizontes für die Ausstellung eines Heimreisezertifikates ersucht. Im Anschluss erfolgte am XXXX eine Nachfrage hinsichtlich der am XXXX abgesetzten Anfrage.

10. Das BFA hielt mit Aktenvermerk vom XXXX fest, dass der BF bei der Beschaffung des Heimreisezertifikats mitgewirkt, sämtlichen Ladungen Folge geleistet und die Formulare ausgefüllt habe, und ihm, da seit XXXX kein Heimreisezertifikat erlangt werden konnte, eine Duldungskarte gemäß § 46a Abs 1a FPG auszustellen sei.

11. In der Folge wurde dem BF am XXXX eine Karte für Geduldete ausgestellt.

12. Mit Bescheid vom XXXX erteilte das Arbeitsmarktservice (in der Folge: AMS) Tirol dem BF eine Beschäftigungsbewilligung nach § 8 Abs. 1 AuslBG für die berufliche Tätigkeit als Pizza – Küchenhilfe für die Zeit vom XXXX bis XXXX .

13. Am XXXX stellte der BF einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Besonderer Schutz“ gemäß § 57 Abs. 1 Z1 AsylG. Gleichzeitig gab der BF in einer dem Antrag beigelegten Stellungnahme bekannt, seit XXXX legal einer Beschäftigung nachzugehen und dass die Bewilligung des AMS noch bis XXXX gelte. Weiters ersuche er um Änderung seines Geburtsdatums auf den XXXX , da das ursprünglich von ihm angegebene Geburtsdatum nach dem nepalesischen Kalender berechnet worden sei. Übermittelt wurden auch Teilnahmebestätigungen für Sprachkurse, ein in englischer Sprache abgefasstes Schriftstück „Marriage Registration Certificate“, Lohn-Gehaltsabrechnungen sowie ein Meldezettel.

14. Mit Schriftsatz vom XXXX wurde der BF aufgefordert, relevante Unterlagen wie einen gültigen Reisepass, eine Geburtsurkunde etc. innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Vorlage zu bringen.

15. Am XXXX stellte der BF den Antrag, diese Frist für vier Monate zu erstrecken. In der Folge wurden am XXXX eine Kopie des Reisepasses sowie eine Übersetzung der Geburtsurkunde in Kopie an das BFA übermittelt. Die Geburtsurkunde wurde am XXXX im Original samt Übersetzung vorgelegt.

16. Am XXXX stellte der BF einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 3 AuslBG, BGBl. I Nr. 218/1975 idgF für die berufliche Tätigkeit als Pizza-Küchenhilfe, welche mit Bescheid vom XXXX vom AMS XXXX abgelehnt wurde.

17. Am XXXX stellte der BF einen Antrag auf Verlängerung seiner Duldungskarte nach § 46a Abs. 5 FPG.

18. Am XXXX legte der BF ein ÖSD-Zertifikat, dass er die Deutsch Prüfung auf dem Niveau A2 bestanden habe, vom XXXX vor.

19. Am 19.08.2016 wurde der nepalesische Reisepass bzw. die nepalesische Geburtsurkunde des BF gemäß § 39 Abs. 1 und 2 BFA-VG iVm § 2 Abs. 5 BFA-G sichergestetllt.

20. Der BF übergab am XXXX dem BFA persönlich einen Mietvertrag, ein Arbeitszeugnis vom XXXX in Kopie, er sei ein zuverlässiger, freundlicher, höflicher, fleißiger und verantwortungsvoller Mitarbeiter sowie Gehaltsabrechnungen von XXXX .

21. Der BF wurde am XXXX vor dem BFA hinsichtlich der gestellten Anträge vom XXXX sowie vom XXXX niederschriftlich einvernommen.

Zusammengefasst wurde dabei vom BF ausgeführt, er sei lediglich an der Fortführung des Antrags nach dem AsylG interessiert, wobei er begehre, diesen auf einen Antrag nach § 55 AsylG abzuändern, hingegen wolle er den gestellten Antrag auf Duldung nach § 46a zurückziehen. Der BF zog somit den Antrag auf Duldung zurück und änderte den Antrag nach § 57 AsylG auf einen Antrag gemäß § 55 AsylG ab.

Zum Antrag nach § 55 AsylG führte er in seiner Einvernahme vor dem BFA im Wesentlichen folgendes aus:

[...]

V: Sie wurden vom BFA mittels Ladung zum heutigen Vernehmungstermin geladen. Sind Sie damit einverstanden, dass heute in der gegenständlichen Sache (§ 57 AsylG + § 46a FPG eine Vernehmung durchgeführt wird?

A: Ja ich bin einverstanden.

Die Vertrauensperson möchte das Wort erheben und wird vom Einvernahmeleiter erneut darüber aufgeklärt, dass diese keine Fragen stellen darf.

F: Benötigen Sie einen Dolmetscher?

A: ja.

F: Sind Sie damit einverstanden, dass die Vernehmung in Sprache „Hindi" durchgeführt wird?

A: ja ich bin einverstanden.

F: Wie ist die Verständigung mit der Dolmetscherin, haben Sie Einwände gegen die Person der Dolmetscherin?

A: Ich habe keine Einwände, es passt.

Anmerkung:

Auf die Frage des Einvernahmeleiters gibt der Dolmetscher an, dass keine Gründe einer Befangenheit gem. § 39a i.V.m. § 53 AVG i.V.m § 7 Abs. 1 Zif 1 bis 3 und 5 AVG Gründe vorliegen.

V: Über nachfragen des Antragstellers, werden diesem die Anträge erneut vorgelegt

A: Ich brauche eigentlich nur das nach dem AsylG (ich meine den humanitären Aufenthaltstitel) aber die Duldung nicht.

F: Wollen Sie den Antrag auf Duldung gem. § 46a FPG zurückziehen?

A: Ja das ist richtig, diese Verlängerung auf Duldung, war aufgrund meiner Arbeitstätigkeit. Ich möchte diesen zurückziehen.

F: Sind Sie psychisch und physisch in der Lage der Einvernahme zu folgen?

A: ja ich bin in der Lage der Einvernahme zu folgen.

F: Sind Sie derzeit in ärztlicher oder medikamentöser Behandlung?

A: Nein es passt alles. Ich war auch nicht beim Arzt. Es gibt keine Probleme.

F: Werden Sie in diesem Verfahren rechtsfreundlich vertreten? Wenn ja, durch wen?

A: Ja ich habe einen Vertreter. Diese Vertretung ist für dieses Verfahren aufrecht. Mein Anwalt ist Herr RA Mag. XXXX

F: Können Sie die Bevollmächtigung des XXXX für dieses Verfahren nachweisen. Im Akt ist zu diesem Verfahren nichts ersichtlich.

A: Der Rechtsanwalt weiß gar nicht, dass ich den Antrag auf Duldungskarte gestellt habe. Dieser ist nur für den Antrag gem. § 57 AsylG zuständig.

Anmerkung: Der Antragsteller legt ein Schriftstück des RA vom 13.11.2015 vor („Kurzbrief mit der Bitte um Kenntnisnahme).

F. Sind Sie somit mit der Übermittlung sämtlicher Schriftstücke an XXXX einverstanden?

A: Ja. Kein Problem. Sie können das auch an mich weiterleiten.

V: In Ihrem Antrag geben Sie auch an, dass Ihr richtiges Geburtsdatum mitteleuropäische Rechnung der XXXX sei. Was sagen Sie dazu?

A: Ja das ist richtig.

V: Allerdings haben Sie bereits im Asylverfahren, beginnend mit der Erstbefragung am XXXX , stets den XXXX angegeben. Auch auf dem hier vorliegenden Antrag auf Verlängerung einer Duldungskarte am XXXX - und somit zeitlich nach Ihrem Ersuchen um „Richtigstellung" auf XXXX - haben Sie wieder den XXXX angegeben.

A: Mein Problem war die Änderung zwischen nepalesischer Zeit und englischer Zeit. Der Dolmetscher hat damals gesagt, dass der XXXX mein richtiges Geburtsdatum ist. Im Pass scheint aber der XXXX auf. Das ist nun richtig.

V: Dies, obwohl in Ihrem gültigen Reisepass (ausgestellt am XXXX ) der XXXX als Geburtsdatum aufscheint?

A: Meine Chefin war beim Antragstellen dabei. Ich habe beim Duldungsantrag gar nichts gemacht. Meine Chefin hat dies laut Karte abgeschrieben.

F: Sie haben diesen Antrag aber als richtig unterschrieben?

A: Ich habe dies nicht kontrolliert.

F: Sie wollen der Behörde also sagen, dass Sie seit Ihrer Einreise nach Ausstellung der Asylkarte und Duldungskarte niemals auf die Idee gekommen sind, Ihr Geburtsdatum nachzuprüfen?

A: In Nepal ist es einfach gebräuchlich, dass man diese nepalesische Zeit immer verwendet. Erst als wir hier waren, hat der Dolmetscher gesagt, XXXX sei richtig.

F: Begründen Sie Ihre Antragstellung. Warum benötigen Sie den Aufenthaltstitel gem. § 57 AsylG?

A: Ich möchte hier bleiben, weil ich seit 2 Jahren hier berufstätig bin. Ich kann nicht nach Nepal zurückkehren. Es ist für mich der einzige Ausweg für mich hier zu bleiben.

V: Der Antragsteller wird über die möglichen Antragstellungen gem. 55 — 57 AsylG genau manuduziert.

F: Wollen Sie diesen Antrag im vollen Umfang aufrechterhalten?

A: Für mich zählt nur das Resultat. Wenn ich bei § 57 AsylG hier bleiben darf dann § 57 ansonsten § 55 AsylG.

V: Sie wurden trotz Rechtsanwalt von der Behörde hiermit ausführlich aufgeklärt. Sie müssen der Behörde nun mitteilen, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen. Wollen Sie dies nun tun?

A: Ich möchte meinen Antrag auf § 55 AsylG abändern.

Sie werden darüber informiert, dass aufgrund Ihres nunmehr erfolgten Abänderungsantrag Ihr vormaliger Antrag auf § 55 AsylG abgeändert wird.

F: Warum können Sie nicht nach Nepal zurück?

A: Ich bin schon 6 Jahre weg von zu Hause. Ich bin wegen den Problemen hier. Ich bin aus Nepal weg gegangen. Ich habe meine ganze Familie in Nepal. Meine Eltern und meine Kinder. Diese sind alle in Nepal. Ich habe zwei Kinder. Ich habe auch eine Frau in Nepal. Auch mittlerweile hat meine Frau in Nepal Probleme mit der Gesundheit, weil wir schon lange getrennt leben. Meine Frau ist auch in Nepal.

F: Sie sagte, dass Sie seit 6 Jahren in Österreich sind. Wann sind Sie nach Österreich eingereist? Wie erfolgte Ihre Einreise?

A: Ich bin im XXXX illegal nach Österreich eingereist. Ich reiste über Wien nach Österreich ein.

F: Wo in Nepal leben Ihre Familienangehörigen?

A: Meine Frau lebt in Nepal in XXXX . Dort leben auch meine Kinder bei der Ehefrau und deren Eltern. Mein Vater lebt in XXXX . Meine Mutter ist gestorben.

F. Wie heißt Ihr Vater?

A: Mein Vater heißt XXXX .

F: Haben Sie sonstige Angehörige in Ihrem Heimatstaat? Wenn ja, wie viele?

A: Es sind alle in Nepal.

F: Haben Sie in Nepal eine Schule besucht oder eine Ausbildung abgeschlossen?

A: Wir sind eine ganz große Familie. Wir selber sind 5 Brüder und 3 Schwestern

F: In der Einvernahme vor der Bezirkshauptmannschaft (2013) haben Sie angegeben, dass Sie drei Kinder haben. Nehmen Sie dazu Stellung

A: Damals war es so, dass eine Schwester gestorben ist. Sie hatte ein Kind. Und ich habe das Kind zu mir genommen und adoptiert. In der Zwischenzeit ist der Vater des Kindes gekommen und deshalb habe ich jetzt nur mehr 2 Kinder.

F: Erklären Sie der Behörde, wie eine Adoption stattfinden kann, wenn

A: Das war zu dem Zeitpunkt, als ich noch in Nepal war. Also XXXX Ich war damals vor Ort. Meine Schwester ist gestorben und ich habe das damals als ich noch in Nepal war adoptiert. Seit ungefähr einem Jahr ist das Kind nicht mehr bei mir sondern beim leiblichen Vater.

Über erneute Nachfrage durch Einvernahmeleiter:

Das Kind war ganz klein und die Schwester ist ungefähr 2 — 3 Monate bevor ich hierhergekommen bin gestorben.

F: Wer ist der Vater dieses Kindes? Nennen Sie den genauen Namen des Kindsvaters.

F: Es ist eigentlich nicht meine leibliche Schwester Ich habe dann das dritte Kind zu mir genommen und adoptiert. Und dann sind der Vater und der Opa des Kindes gekommen und hat das Kind mitgenommen.

V: Der Antragsteller wird erneut über die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage manuduziert.

A: Ich sage auf alle Fälle die Wahrheit, weil ich wollte dem Kind helfen, weil ich habe das adoptiert und es ist auch die Wahrheit, dass das Kind vom Vater abgeholt wurde.

F: Nennen Sie den Namen und das Geburtsdatum des Kindsvaters ihres adoptierten Kindes?

A: Der Kindsvater heißt XXXX (phonetisch). Das Geburtsdatum weiß ich leider nicht. Das Kind hat niemanden gehabt und ich habe es adoptiert. Ich wollte nur helfen.

V: Sie haben am XXXX vor der Bezirkshauptmannschaft (Seite 3) angegeben. „Ich habe 3 Kinder. Die Ehegattin ist auch die Mutter meiner Kinder“.

A: Jetzt auf dem zu beharren, dass Sie Mutter aller Kinder sei ist damals nicht zur Rede gekommen. Das Kind wurde adoptiert. Damals zu dem Zeitpunkt war das einfach so, dass das dritte Kind wie mein eigenes ist. Ich habe nicht unterscheiden angefangen. Das Kind war wie mein eigenes.

F: Erklären Sie, warum Sie dann angegeben haben „Meine Ehefrau ist auch die Mutter meiner Kinder“ (Seite 3).

A: Leider habe ich keine Telefonnummer vom Kindsvater. Ich habe damals die Wahrheit gesagt und auch jetzt die Wahrheit. Es ist kein Problem, wenn das nachgeprüft wird.

F: Seit wann befinden Sie sich in Österreich?

A: Seit XXXX Ich war eine Zeit lang hier. Dann bin ich nach Deutschland mit anderen. In Deutschland hat mich dann die Polizei festgehalten und hierher zurückgeschickt.

F: Wann Sind Sie nach Deutschland gereist / verbracht worden?

A: Am XXXX . September habe ich vom Schlepper ein Ticket bekommen zur Weiterreise von Deutschland nach Belgien bekommen. Ich war eine Nacht in Deutschland und bin dann nach Österreich zurückgebracht worden.

F: Wieviel haben Sie für Ihre schlepperunterstützte Einreise nach Österreich bezahlt?

A: Ich habe ca. 10000 US- Dollar bezahlt.

F: Woher hatten Sie das Geld?

A: Ich habe vom Vater was bekommen. Ich hatte selber ein Geschäft und auch vom Dorf habe ich was bekommen. So habe ich die Summe zusammen bekommen

F: Welche Ausbildung haben Sie in Nepal abgeschlossen?

A: Bis zur 10. Schulklasse ging ich in die Schule. Ich hatte in Nepal ein kleines Geschäft wo ich alles verkauft habe. Von Töpfen angefangen über Kleidung und Lebensmitte.

Dem Antragsteller werden vom Einvernahmeleiter Fragen in Deutsch gestellt:

F: Zählen Sie bis 10.

A: Anmerkung: Der Antragsteller kann bis 10 zählen.

F: Welcher Fluss fließt durch XXXX ?

A: Ich verstehe nichts.

V: Der Antragsteller wird aufgefordert, die Umrisse von Österreich zu zeichnen.

A: Der Antragsteller schreibt „ XXXX auf ein Blatt Papier.

F: Welche Nachbarstaaten gibt es um Österreich?

A: keine Ahnung.

F: welche Währung haben wir in Österreich?

A: Keine Ahnung.

Anmerkung: Es wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Sprache nicht beherrscht. Ein beherrschen Deutsch Niveau Deutsch A2 ist nicht ersichtlich.

Weiter wieder in Sprache Hindi:

F: Welche Währung haben wir in Österreich?

A: Euro

F: Welcher Fluss fließt durch Innsbruck?

A: Inn

F: Können Sie den Umriss von Österreich zeichnen?

A: Ich weiß es nicht.

F: Welche Staaten befinden sich um Österreich?

A: Deutschland, Italien, Slowakei.

F: Warum haben Sie den Deutschkurs A2 erst 2016 absolviert?

A: Davor war ich einfach noch psychisch nicht in der Lage, da ich viel an die Heimat und an die Familie gedacht. Ich habe im Lager wo ich war die Kurse besucht, aber die Prüfung habe ich so spät absolviert, weil ich auch das Geld nicht hatte.

V: Nach 5 Jahren Aufenthalt haben Sie den Deutsch A2 Kurs mit fast der Mindestpunktezahl von (46 von 90 Punkten) absolviert. Erklären Sie das.

A: ich möchte auf alle Fälle, wenn die ganzen Sorgen nicht im Vordergrund sind, lernen und gut lernen. Ich habe zuvor Gedanken gehabt und ich tue mir ein wenig schwer etwas im Kopf zu behalten. Ich bin sehr motiviert. In einem Jahr werde ich das alles abschließen können und gut deutsch sprechen. Davor war ich einfach geistig wegen den Sorgen der Familie so belastet. Ich möchte das einfach im kommenden Jahr korrigieren.

F: Sie geben an, dass Sie geistig und psychisch beeinträchtigt waren und deshalb Deutsch nicht lernen konnten. Sind Sie nun doch oder waren Sie in ärztlicher oder medikamentöser Behandlung?

A: Nein ich war noch nie beim Arzt.

F: Sie haben vorher angegeben, Sie hatten so viele Sorgen wegen Ihrer Familie in Nepal. Entspricht das der Wahrheit?

A: Ja das stimmt.

F: Warum sind Sie dann nicht nach Nepal zurückgekehrt, wenn Sie sich so um Ihre Familie gesorgt haben?

A: Ich habe in Nepal Probleme. Mein ist in Gefahr wenn ich dorthin zurückkehren würde.

F: Warum ist Ihr Leben in Nepal in Gefahr?

A: Ich habe Probleme mit den Maoisten.

F: Bereits im vormaligen Asylverfahren hat ein ordentliches Gericht (AGH) im Erkenntnis vom XXXX , Zahl; XXXX festgestellt, dass Ihnen in Nepal keine Gefährdung droht und Sie Nepal aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen verlassen haben.

A: Ja es sind die gleichen Gründe wie bereits im Asylverfahren. In meinem Dorf sind immer noch die gleichen Feinde. Ich habe immer noch dieselben Probleme. Die anderen würden mich erkennen und mein Leben ist wegen der gleichen Probleme in Gefahr. Es gibt keine neuen Probleme in Nepal.

F: Reisten Sie mit einem Reisedokument nach Österreich ein?

A: Ich reiste ohne irgendein Dokument nach Österreich ein.

F: Sind Sie mit einem gültigen Dokument bzw. Reisedokument aus Nepal ausgereist?

A: Ich reiste von Nepal nach Indien. Dort hatte ich ein Dokument bei mir. Dann bin ich durch mehrere Länder gereist. Ich weiß nicht mehr genau welche. Ich hatte ein Dokument mit einem Bild oben. Mit dem bin ich ausgekommen. Einen Reisepass hatte ich nicht.

F: Wer hat das XXXX zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes ausgefüllt?

A: Das hat ein Kollege vor der Behörde ausgefüllt.

F: Welcher Kollege? Nennen Sie den Namen?

A: Ich weiß den Namen nicht.

V: Sie wollen sagen, dass ein Kollege das XXXX für Sie vor der Behörde ausgefüllt hat.

A: Ja. Das hat ein Freund ausgefüllt. Ich konnte nicht gut Deutsch darum habe ich XXXX zum Helfen mitgenommen.

F: Haben Sie eine Telefonnummer,

A: Ich habe kein Geburtsdatum, keine Adresse und keine Telefonnummer von diesem. Es ist kein guter Kollege. Es hat dann geheißen, ich solle jemanden mitnehmen, der gut deutsch kann. Ich habe den dann auf der Straße kennen gelernt und diesen mitgenommen. Es ist kein so guter Kollege. Ich kenne nur den Namen von XXXX sondern nichts.

F: Hat dieser XXXX Ihnen übersetzt, was auf dem „Application Form" steht?

A: Die Polizei war dabei. Der Polizist hat mich gefragt, was ich für einen Namen und Geburtsdatum und sonst habe und ich habe. Ich habe das gesagt und die Polizei hat das eingetippt. Ich habe es direkt dem Polizisten gesagt, aber dadurch, dass der Polizist nicht genau weiß wie man schreibt, hat es der XXXX ausgefüllt. Dieser kann aber auch nicht gut schreiben.

F: Sie wollen also erklären, Sie hätten Ihre Daten dem Polizist selbst gesagt, aber da der Polizist nicht gut schreiben kann, hat es XXXX geschrieben, obwohl das Formblatt in lateinischer Schrift bzw. in Englisch vorhanden ist und der XXXX lt. Ihnen nicht so gut schreiben kann.

A: Ich sagte es und der XXXX hat es geschrieben.

F: Haben Sie das XXXX unterschrieben?

A: Ja das ist meine Unterschrift.

F: Warum ist die Unterschrift am Duldungsantrag anders als auf dem „ XXXX "?

A: ich habe zwei Unterschriften. Eine Englische und eine Nepali. Und ich verwechsle diese.

F: Wissen Sie welchen Zweck dieses „ XXXX " hat?

A: Nachdem ich einen negativen Bescheid bekommen habe, habe ich das ausgefüllt für einen Pass.

F: Sie wissen was auf dem XXXX steht?

A: jetzt geht es besser, zuvor habe ich Englisch nicht gekannt.

F: Warum steht dann auf dem XXXX wieder das offensichtlich falsche Geburtsdatum XXXX ?

A: Der XXXX hat mein Geburtsdatum von der weißen Asylkarte ausgefüllt und dann das Nepali Geburtsdatum nach Sichtung des Kalenders angepasst.

F: Sie wollen uns also erklären, dass Sie im XXXX eingetragene nepalesische Geburtsdatum vom XXXX XXXX offensichtlich umgerechnet auf XXXX nicht von Ihrem nun im Reisepass eingetragenen richtigen Geburtsdatum XXXX unterscheiden können?

A: Ich hatte einfach Angst. Ich gebe zu, ich habe das falsche Geburtsdatum angegeben.

F: Warum haben Sie dann in den gesamten Verfahren, somit auch im vorgelagerten Asylverfahren und im Verfahren zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes bewusst die falschen Identitätsdaten angegeben?

A: Ich habe gelogen, ich gebe zu, weil ich eben Angst habe, dass es abgewiesen werde und nach Nepal zurückgeschickt werden. Es war so wie ich es gesagt habe. Ich kannte nur mein nepalesisches Geburtsdatum. Ich habe das auf Nepali angegeben und ab dem Zeitpunkt habe ich gedacht, dass das XXXX das richtige Datum ist.

F: Welches nepalesisches Geburtsdatum haben Sie im Rahmen des Asylverfahrens angegeben?

A: Ich habe in Asylverfahren und in Deutschland angegeben XXXX . Das ist englisches Datum und das wurde auch in Österreich beibehalten.

F: Wann wurde Ihnen klar, dass das umgerechnete Geburtsdatum auf XXXX nicht den Tatsachen entspricht?

A: Ok, ich habe heute mein richtiges Geburtsdatum XXXX geschrieben. Das Datum, welches ich damals im Jahr 2013 geschrieben habe XXXX habe ich aus Angst vor der Abschiebung geschrieben.

V: Umrechnung durch den Referenten in gregorianische Zeit ergibt XXXX .

F: Erneut die Frage: Wann wurde Ihnen klar, dass das umgerechnete Geburtsdatum auf XXXX nicht den Tatsachen entspricht?

A: Als ich das Dokument Anmerkung: der Antragsteller zeigt auf das Dokument XXXX ..." bekommen habe ist mir bewusst geworden, dass das umgerechnete Datum falsch ist.

Anmerkung: Um 11.30 Uhr geht die Vertrauensperson, da diese lt. Eigenen Angaben arbeiten muss.

F: Wann haben Sie das angeführte Dokument erhalten (Datiert XXXX ) erhalten? A: Ich habe die Aufforderung von der Behörde bekommen und habe sofort meinen Vater angerufen. Ungefähr ein bis zwei Wochen danach dann habe ich das Dokument bekommen.

F: Also laut der Übersetzung wurde diese am XXXX durch den Dolmetsch übersetzt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten Sie wissen, dass das umgerechnete Datum auf XXXX falsch ist. Nehmen Sie dazu Stellung.

A: Ja genau.

V: Sie haben aber am XXXX wiederum unter falschem Geburtsdatum die weitere Duldung beantragt.

A: Beim Duldungsantrag habe ich gedacht, dass ich laut Karte den Antrag stellen muss. Ich bin hergekommen zum BFA und habe gesagt, ich brauche eine Karte. Eine Dame hier am Schalter sagte zu mir, dass es am besten ist, einen Duldungsantrag zu stellen, dann könnte ich weiterarbeiten.

F: Waren Sie alleine beim BFA?

A: Die Freundin von meiner Chefin war dabei. Diese XXXX hat es ausgefüllt. Eine kleinere Dame am Schalter hat mir geholfen und ich habe dann den Antrag unterschrieben.

F: Sie hatten doch bereits einmal eine Duldungskarte. Warum soll Ihnen das nun so unbekannt sein?

A: Ich habe diese nicht beantragt, ich habe schriftlich das bekommen, und ich habe beim ersten Mal eine Duldungskarte bekommen.

F: Vormals sagten Sie, dass Sie den Antrag auf Duldung ausgefüllt haben. Jetzt sagen Sie, dass es eine XXXX ausgefüllt hat. Nehmen Sie dazu Stellung.

A: Nein die Freundin der Chefin hat den Antrag ausgefüllt.

F: Wer hat dann den Antrag gem. § 57 AsylG ausgefüllt?

A: Das hat der, der heute meine Vertrauensperson war, hier in einem Büro ausgefüllt. Ich sage hier die Wahrheit. Ich habe damals das richtige Geburtsdatum angegeben. Danach habe ich auch zugegeben, dass ich gelogen habe. Aber in Bezug auf den Duldungsantrag habe ich die Wahrheit gesagt, dass ich hier war mit XXXX , diese hat mir der Damen am Schalter gesprochen und diese sagte zu mir, dass ich den Duldungsantrag brauche. Die Dame hier ist heute auch da so eine kleine mit schwarzen Haaren.

V: Obwohl derzeit keine aufrechte Beschäftigungsbewilligung (Gültigkeitsdauer mit Ablauf des XXXX abgelaufen) für Sie vorliegt, sind sie derzeit laufend als Arbeiter bei der XXXX GmbH beschäftigt. Was sagen Sie dazu?

A: Ja ich arbeite noch dort. Ich weiß nicht, dass ich illegal beschäftig bin. Ich bekomme auch Lohnzettel. Ich habe das nicht gewusst. Ich dachte, es ist mit Antragstellung erledigt.

Anmerkung: Der Antragsteller legt mehrere Lohnzettel von XXXX vor.

Diese werden in Kopie zum Akt genommen.

V: Ihr Asylantrag erwuchs mit XXXX in zweiter Instanz negativ in Rechtskraft. Mit demselben Tag wurde die entsprechende Ausweisungsentscheidung rechtskräftig. Dennoch befinden Sie sich seit diesem Tag unrechtmäßig im Bundesgebiet, woran auch die Ihnen am XXXX ausgestellte Duldungskarte bzw. der Antrag gem. § 55 AsylG iVm § 58 Abs. 13 AsylG nichts zu ändern vermag. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe alles negativ bekommen und auch eine Strafe von 555 Euro erhalten und bezahlt.

V: Obwohl Sie am XXXX persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt hatten, haben Sie am XXXX , mehr als ein halbes Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Duldungskarte zusätzlich einen Antrag auf Verlängerung derselben gestellt. Warum?

A: Ich habe vor Ablauf der Gültigkeitsdauer am XXXX der ursprünglichen Duldungskarte den Antrag gem. § 57 AsylG gestellt.

F: Haben Sie sonst noch bei anderen Behörden Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz o. Ä. gestellt?

A: Nein habe ich nicht.

F: Teilen Sie der Behörde Ihren genauen Geburtsort mit?

A: Ich bin im Dorf XXXX ist eine Stadt.

F: Welche Staatsangehörigkeiten besitzen Sie?

A: Nepal

F: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Ihre Eltern?

A: Nepal

F: Wie ist Ihre derzeitige Wohnadresse im Inland bzw. um welche Arte Wohnadresse handelt es sich dabei?

A: XXXX . Wir wohnen zu viert in der Wohnung. Jeder zahlt 350 Euro. Insgesamt kostet die Wohnung 1200 Euro. Die Wohnung ist 115 m2

F: Haben Sie Familienangehörige in Österreich?

A: Keine. Nur sonst einige Bekanntschaften.

F: Hat Ihre Frau jemals in Österreich gelebt?

A: Nein.

F: Verfügen Sie in Österreich über sonstige soziale Anknüpfungspunkte?

A: Für die Gemeinde XXXX habe ich Tätigkeiten gemacht. Aber sonst bin ich nur mit meinen Kollegen unterwegs. Davor habe ich in XXXX gearbeitet.

F: Welche A

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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