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Baurecht - StmkNorm
AVG §66 Abs1Rechtssatz
Ein Recht der Partei auf Verweisung der Sache an die erste Instanz zur neuerlichen Durchführung des Ermittlungsverfahrens und Entscheidung wird durch § 66 Abs 1 AVG nicht eingeräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964000740.X05Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022