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Baurecht - BgldNorm
VwGG §49 Abs3Rechtssatz
Fahrtkosten zu einer vertagten Verhandlung vor dem VwGH können dann nicht zugesprochen werden, wenn am gleichen Tag eine Verhandlung in einer anderen Sache des Bf stattfand und er in diesem Beschwerdefall obsiegende Partei war, zumal die Fahrtkosten auch nur einmal zu entrichten waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001153.X04Im RIS seit
04.10.2021Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021