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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §18Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/01/0003 B 22. Jänner 2021 RS 1 (hier: nur der letzte Satz)Stammrechtssatz
Die Prognoseentscheidung gemäß § 3 AsylG 2005, ob eine wohl begründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft gemacht wird, setzt ein als glaubwürdig erachtetes Fluchtvorbringen voraus (vgl. VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0472, unter Bezugnahme auf die sich aus Art. 4 StatusRL ergebenden unionsrechtlichen Anforderungen). Im Übrigen hat der VwGH bereits klargestellt, dass die Frage der Glaubhaftmachung des Fluchtvorbringens einer einzelfallbezogenen Beurteilung unterliegt (vgl. das zitierte Erkenntnis Ra 2019/01/0472 sowie VwGH 2.9.2019, Ro 2019/01/0009, mwN) und sohin im Allgemeinen nicht revisibel ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140282.L01Im RIS seit
04.10.2021Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021