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AbgabenverfahrenNorm
BAO §143Rechtssatz
Eine abgabenbehördliche Aufforderung zur Erteilung von Auskünften - sei es zur Vorbereitung der allfälligen Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren, sei es zur Prüfung der Frage nach der Zulässigkeit von Fortschreibungen - kann gemäß § 244 BAO nicht abgesondert mit Berufung angefochten werden. Eine dennoch eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000018.X01Im RIS seit
01.10.2021Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021