RS Vwgh 1973/9/20 0241/72

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Veröffentlicht am 20.09.1973
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Index

KFG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §64 Abs2
KFG 1967 §73
VwGG §30 Abs2 implizit

Rechtssatz

Wird ein Führerschein mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, dann ist die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug geboten, weshalb die Behörde in solchen Fällen die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausschließen kann (Hinweis E 2.5.1962, 0059/61, und B 8.3.1973, 2012/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000241.X01

Im RIS seit

01.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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