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KFGNorm
AVG §64 Abs2Rechtssatz
Wird ein Führerschein mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, dann ist die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug geboten, weshalb die Behörde in solchen Fällen die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausschließen kann (Hinweis E 2.5.1962, 0059/61, und B 8.3.1973, 2012/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000241.X01Im RIS seit
01.10.2021Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021