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AbgabenverfahrenNorm
BAO §293Rechtssatz
Bei der Berichtigung von ausschließlich auf dem Einsatz von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen beruhenden Unrichtigkeiten sieht das Gesetz nicht vor, daß diese nur im Falle der unmittelbaren Erkennbarkeit aus dem fehlerhaften Bescheid zulässig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130122.X03Im RIS seit
01.10.2021Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021