RS Vwgh 1982/10/13 82/13/0122

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Veröffentlicht am 13.10.1982
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293
BAONov 1980 Art1 Z126

Rechtssatz

Bei der Berichtigung von ausschließlich auf dem Einsatz von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen beruhenden Unrichtigkeiten sieht das Gesetz nicht vor, daß diese nur im Falle der unmittelbaren Erkennbarkeit aus dem fehlerhaften Bescheid zulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982130122.X03

Im RIS seit

01.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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