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AbgabenverfahrenNorm
BAO §293Rechtssatz
Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der auf Grund der Eintragungen ein Eingabebogen in Gang gesetzt wurde und in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahren tatsächlich eingetreten ist und im ausgedruckten Steuerbescheid seinen Niederschlag fand, beruht ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage (Hinweis auf die vergleichbare Rechtsprechung des BFH, BStBl 1967 III, S 793,
und BStBl 1980, II S62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130122.X02Im RIS seit
01.10.2021Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021