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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Einstellung des Verfahrens nach Tod des BeschwerdeführersSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Die am 3. Februar 1994 beim Verfassungsgerichtshof eingelangte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 9. Dezember 1993, Zl. Wa-112/93, mit dem über den Beschwerdeführer ein Verbot des Besitzes von Waffen und Munition verhängt wurde.
Der Beschwerdeführer ist nach Einbringung der Beschwerde - am 26. Dezember 1994 - verstorben.
Wie der Verfassungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, kann über eine (gegen einen Bescheid gerichtete) Beschwerde - ungeachtet ihrer Zulässigkeit zum Zeitpunkt der Einbringung - jedenfalls dann nicht mehr meritorisch entschieden werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung weder der Beschwerdeführer selbst noch ein Rechtsträger vorhanden ist, der die Rechtspersönlichkeit des (verstorbenen) Beschwerdeführers in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde geltend gemacht worden ist (vgl. VfSlg. 6697/1972, VfGH 30.11.1978 B256/78, VfSlg. 8869/1980, 9124/1981, 9332/1982).
Der im vorliegenden Beschwerdefall angefochtene Verwaltungsakt betraf die höchstpersönliche Rechtssphäre des Beschwerdeführers und griff allenfalls ausschließlich in die ihm verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, auf ein faires Verfahren, auf ein gerichtliches Verfahren in Zivil- und Strafsachen, auf ein ordentliches Ermittlungsverfahren sowie in das gesetzlich gewährleistete Recht auf Führen von Schußwaffen (§29 WaffenG) ein.
Da in Ansehung dieser Rechte eine Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt, war das Verfahren einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG in nichtöffentlicher Sitzung ohne die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen werden.
Schlagworte
Waffenrecht, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B222.1994Dokumentnummer
JFT_10049694_94B00222_00