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UStGNorm
StruktVG 1969 §11 Abs2Beachte
Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Personenhandelsgesellschaft unbeschadet ihrer Auflösung mit Gesellschafterbeschluß laut Sacheinlagevertrag weiterhin so lange Träger bestimmter Rechte und Pflichten und damit in ihrer Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind (Hinweis B 23.6.1983, 83/15/0050).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984150146.X01Im RIS seit
30.09.2021Zuletzt aktualisiert am
30.09.2021