RS Vwgh 1984/10/18 84/15/0146

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Veröffentlicht am 18.10.1984
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Index

UStG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
53 Wirtschaftsförderung

Norm

StruktVG 1969 §11 Abs2
VwGG §21 Abs1
VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
84/15/0147

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Personenhandelsgesellschaft unbeschadet ihrer Auflösung mit Gesellschafterbeschluß laut Sacheinlagevertrag weiterhin so lange Träger bestimmter Rechte und Pflichten und damit in ihrer Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind (Hinweis B 23.6.1983, 83/15/0050).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984150146.X01

Im RIS seit

30.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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